Änderung der Störfallinformationsverordnung – Informationspflichten bei schweren Unfällen
Verordnung vom 15.07.2016Zusammenfassung
Die Verordnung 191/2016 erweitert die Störfallinformationsverordnung: Betreiber von gefährlichen Anlagen müssen die Bevölkerung über Risiken schwerer Unfälle informieren und verschiedene Kommunikationswege nutzen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/15/2016XXV
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung 191/2016 erweitert die Störfallinformationsverordnung: Betreiber von gefährlichen Anlagen müssen die Bevölkerung über Risiken schwerer Unfälle informieren und verschiedene Kommunikationswege nutzen.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, dass Betreiber von informationspflichtigen Anlagen die Bevölkerung über die Gefahren und Auswirkungen schwerer Unfälle informieren müssen.
- Für die Informationspflicht gelten bestimmte Mengenschwellen (vgl. Anhang 5 der Gewerbeordnung) und weitere Voraussetzungen, die im Gesetz festgelegt sind.
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