Änderung der Verordnung zur Durchführung des Zollrechts (197. Verordnung 2016)
Verordnung vom 21.07.2016Zusammenfassung
Die 197. Verordnung von 2016 ändert die Durchführung des Zollrechts: Sie führt neue Regelungen für papierbasierte Verfahren und Außendienst‑Gestellung ein, streicht mehrere alte Paragraphen und aktualisiert zahlreiche Verweise.Bundesministerium für Finanzen7/21/2016XXV
Zollrecht
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die 197. Verordnung von 2016 ändert die Durchführung des Zollrechts: Sie führt neue Regelungen für papierbasierte Verfahren und Außendienst‑Gestellung ein, streicht mehrere alte Paragraphen und aktualisiert zahlreiche Verweise.Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph (§ 9a) erlaubt die Nutzung papierbasierter Verfahren, wenn die elektronische Datenverarbeitung nicht möglich ist.
- Ein neuer Paragraph (§ 9b) erlaubt die Gestellung von Waren außerhalb der Öffnungszeiten der Zollstellen.
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