<!--[-->Novelle der Altlastenatlas‑Verordnung 2016 – Ergänzung neuer Altlastenstandorte<!--]-->
Novelle der Altlastenatlas‑Verordnung 2016 – Ergänzung neuer Altlastenstandorte
Verordnung vom 25.07.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 199/2016 ergänzt die Altlastenatlas‑Verordnung um neue Einträge für zahlreiche belastete Standorte und legt fest, dass die entsprechenden Anhänge ab dem 15.07.2016 wirksam werden.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/25/2016XXV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung 199/2016 ergänzt die Altlastenatlas‑Verordnung um neue Einträge für zahlreiche belastete Standorte und legt fest, dass die entsprechenden Anhänge ab dem 15.07.2016 wirksam werden.

Schwerpunkte

  • Der neue Absatz legt fest, dass die Anhänge 2‑9 der Altlastenatlas‑Verordnung mit Wirkung vom 15.07.2016 in Kraft treten.
  • Im Anhang 2 wird die Altlast K31 (Faserplattenwerk Leitgeb) im Bezirk Völkermarkt, Gemeinde Eberndorf, Katastralgemeinde Kühnsdorf, als Altstandort mit Prioritätenklasse 3 eingetragen.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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