Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2016 die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Beamte auf 4 860,00 € fest und bestimmt einen Jahresbetrag von 21,14 € nach § 26a Abs. 2 B‑KUVG.Bundesministerium für Gesundheit1/4/2016XXV
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2016 die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Beamte auf 4 860,00 € fest und bestimmt einen Jahresbetrag von 21,14 € nach § 26a Abs. 2 B‑KUVG.Schwerpunkte
- Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Beamte wird ab dem 1. Jänner 2016 auf 4 860,00 € festgelegt.
- Für das Kalenderjahr 2016 wird ein Betrag von 21,14 € nach § 26a Abs. 2 B‑KUVG festgelegt.
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