<!--[-->Änderung der Begasungssicherheitsverordnung 2016<!--]-->
Änderung der Begasungssicherheitsverordnung 2016
Verordnung vom 26.07.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2016 ändert die Begasungssicherheitsverordnung: Sie präzisiert den Titel, erweitert den Geltungsbereich auf weitere chemische Gemische, definiert Qualifikationen für Begasungsleiter und legt strengere Melde‑ sowie Kennzeichnungspflichten fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/26/2016XXV
Gifte
Umwelt
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2016 ändert die Begasungssicherheitsverordnung: Sie präzisiert den Titel, erweitert den Geltungsbereich auf weitere chemische Gemische, definiert Qualifikationen für Begasungsleiter und legt strengere Melde‑ sowie Kennzeichnungspflichten fest.

Schwerpunkte

  • Der Titel wird geändert, sodass künftig von "von Giften als Begasungsmitteln" die Rede ist.
  • Die Begriffe "Zubereitungen" werden durch "Gemische" und "Fertigwaren" durch "Erzeugnisse" ersetzt.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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