<!--[-->Novelle zur FSG‑Gesundheitsverordnung: neue Vorgaben für Schlafapnoe‑Betroffene und verkehrspsychologische Prüfungen<!--]-->
Novelle zur FSG‑Gesundheitsverordnung: neue Vorgaben für Schlafapnoe‑Betroffene und verkehrspsychologische Prüfungen
Verordnung vom 01.08.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 206/2016 ergänzt das Führerscheingesetz um neue Regelungen für Fahrer mit Schlafapnoe‑Syndrom, verschärft Melde- und Qualitätsanforderungen für verkehrspsychologische Untersuchungen und tritt am 1. September 2016 in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/1/2016XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 206/2016 ergänzt das Führerscheingesetz um neue Regelungen für Fahrer mit Schlafapnoe‑Syndrom, verschärft Melde- und Qualitätsanforderungen für verkehrspsychologische Untersuchungen und tritt am 1. September 2016 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph 12b verlangt für Personen mit Verdacht auf mittelschweres oder schweres Schlafapnoe‑Syndrom eine ärztliche Stellungnahme und legt fest, dass die Fahrerlaubnis nur nach Erfüllung bestimmter medizinischer Kriterien erteilt oder erhalten werden darf.
  • Der bisherige Absatz 3 Ziffer 2 des Paragraphen 17 wird vollständig gestrichen.
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Leichtfried Jörg, Mag. - 56

SPÖ

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres

6 - Steiermark


Verfassung und Europäische Union


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