Novelle zur FSG‑Gesundheitsverordnung: neue Vorgaben für Schlafapnoe‑Betroffene und verkehrspsychologische Prüfungen
Verordnung vom 01.08.2016Zusammenfassung
Die Verordnung 206/2016 ergänzt das Führerscheingesetz um neue Regelungen für Fahrer mit Schlafapnoe‑Syndrom, verschärft Melde- und Qualitätsanforderungen für verkehrspsychologische Untersuchungen und tritt am 1. September 2016 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/1/2016XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 206/2016 ergänzt das Führerscheingesetz um neue Regelungen für Fahrer mit Schlafapnoe‑Syndrom, verschärft Melde- und Qualitätsanforderungen für verkehrspsychologische Untersuchungen und tritt am 1. September 2016 in Kraft.Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph 12b verlangt für Personen mit Verdacht auf mittelschweres oder schweres Schlafapnoe‑Syndrom eine ärztliche Stellungnahme und legt fest, dass die Fahrerlaubnis nur nach Erfüllung bestimmter medizinischer Kriterien erteilt oder erhalten werden darf.
- Der bisherige Absatz 3 Ziffer 2 des Paragraphen 17 wird vollständig gestrichen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.