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Änderung der Barumsatzverordnung 2015 (Verordnung 209/2016)
Verordnung vom 03.08.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 209/2016 ändert die Barumsatzverordnung 2015: Sie führt neue Überschriften ein, erlaubt vereinfachte Verlustermittlungen für bestimmte Unternehmen, streicht § 8 und fügt Ausnahmen für private Personenbeförderungen hinzu.
Bundesministerium für Finanzen8/3/2016XXV
Steuerwesen
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 209/2016 ändert die Barumsatzverordnung 2015: Sie führt neue Überschriften ein, erlaubt vereinfachte Verlustermittlungen für bestimmte Unternehmen, streicht § 8 und fügt Ausnahmen für private Personenbeförderungen hinzu.

Schwerpunkte

  • Die Überschrift von § 2 wird zu „Umsätze im Freien, Hütten‑, Buschenschank‑ und Kantinenumsätze“ geändert; der Text erlaubt die vereinfachte Losungs‑Ermittlung für Umsätze nach § 131 Abs. 4 Z 1 BAO.
  • Für Umsätze von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften erzielt werden, wird die vereinfachte Losungs‑Ermittlung ausdrücklich erlaubt.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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