Zusammenfassung
Die Verordnung 209/2016 ändert die Barumsatzverordnung 2015: Sie führt neue Überschriften ein, erlaubt vereinfachte Verlustermittlungen für bestimmte Unternehmen, streicht § 8 und fügt Ausnahmen für private Personenbeförderungen hinzu.Bundesministerium für Finanzen8/3/2016XXV
Steuerwesen
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 209/2016 ändert die Barumsatzverordnung 2015: Sie führt neue Überschriften ein, erlaubt vereinfachte Verlustermittlungen für bestimmte Unternehmen, streicht § 8 und fügt Ausnahmen für private Personenbeförderungen hinzu.Schwerpunkte
- Die Überschrift von § 2 wird zu „Umsätze im Freien, Hütten‑, Buschenschank‑ und Kantinenumsätze“ geändert; der Text erlaubt die vereinfachte Losungs‑Ermittlung für Umsätze nach § 131 Abs. 4 Z 1 BAO.
- Für Umsätze von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften erzielt werden, wird die vereinfachte Losungs‑Ermittlung ausdrücklich erlaubt.
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