Anpassung der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) – neue Terminologie und eIDAS‑Technik
Verordnung vom 03.08.2016Zusammenfassung
Die Verordnung 210/2016 passt die Registrierkassensicherheitsverordnung an: Sie ersetzt das Wort "Signaturerstellungseinheit" durch "Signatur‑ bzw. Siegelerstellungseinheit", führt eIDAS‑Begriffe ein, legt neue technische Anforderungen fest und verlangt die Meldung von Geräten über FinanzOnline.Bundesministerium für Finanzen8/3/2016XXV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 210/2016 passt die Registrierkassensicherheitsverordnung an: Sie ersetzt das Wort "Signaturerstellungseinheit" durch "Signatur‑ bzw. Siegelerstellungseinheit", führt eIDAS‑Begriffe ein, legt neue technische Anforderungen fest und verlangt die Meldung von Geräten über FinanzOnline.Schwerpunkte
- Die Bezeichnung "Signaturerstellungseinheit" wird durch "Signatur‑ bzw. Siegelerstellungseinheit" ersetzt, um sowohl Signaturen als auch elektronische Siegel abzudecken.
- Neue Definitionen aus der eIDAS‑VO werden eingeführt, z. B. die Begriffe "elektronische (kryptografische) Signatur" und "elektronisches (kryptografisches) Siegel".
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.