<!--[-->Änderung der Abschnitts‑bezogenen Geschwindigkeitsüberwachung auf der A4 Ost<!--]-->
Änderung der Abschnitts‑bezogenen Geschwindigkeitsüberwachung auf der A4 Ost
Verordnung vom 04.08.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue Messstrecken für die Section‑Control‑Geschwindigkeitsüberwachung auf der A4 Ost fest, verlangt deren öffentliche Ankündigung und hebt die frühere Regelung von 2016 auf.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/4/2016XXV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue Messstrecken für die Section‑Control‑Geschwindigkeitsüberwachung auf der A4 Ost fest, verlangt deren öffentliche Ankündigung und hebt die frühere Regelung von 2016 auf.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert zwei Messstrecken auf der A4 Ost: von km 51,70 bis km 61,71 in Richtung Ungarn und von km 61,68 bis km 51,71 in Richtung Wien.
  • Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind.
Dokumente (PDFs)
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Leichtfried Jörg, Mag. - 56

SPÖ

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres

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