Änderung der Abschnitts‑bezogenen Geschwindigkeitsüberwachung auf der A4 Ost
Verordnung vom 04.08.2016Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Messstrecken für die Section‑Control‑Geschwindigkeitsüberwachung auf der A4 Ost fest, verlangt deren öffentliche Ankündigung und hebt die frühere Regelung von 2016 auf.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/4/2016XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Messstrecken für die Section‑Control‑Geschwindigkeitsüberwachung auf der A4 Ost fest, verlangt deren öffentliche Ankündigung und hebt die frühere Regelung von 2016 auf.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zwei Messstrecken auf der A4 Ost: von km 51,70 bis km 61,71 in Richtung Ungarn und von km 61,68 bis km 51,71 in Richtung Wien.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.