Zusammenfassung
Die Verordnung 218/2016 erweitert die Berufsreifeprüfung um neue Sprachprüfungen (Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Ukrainisch, Tschechisch, Slowakisch, Slowenisch, Kroatisch, Serbisch und Bosnisch) und passt zahlreiche Formulierungen an. Zudem wird ein neuer Paragraph 2a eingeführt, der die Anwendung aktueller Fassungen von Bundesgesetzen regelt. Alle Änderungen gelten ab dem 9. August 2016.Bundesministerium für Bildung8/9/2016XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 218/2016 erweitert die Berufsreifeprüfung um neue Sprachprüfungen (Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Ukrainisch, Tschechisch, Slowakisch, Slowenisch, Kroatisch, Serbisch und Bosnisch) und passt zahlreiche Formulierungen an. Zudem wird ein neuer Paragraph 2a eingeführt, der die Anwendung aktueller Fassungen von Bundesgesetzen regelt. Alle Änderungen gelten ab dem 9. August 2016.Schwerpunkte
- Eine neue Prüfungsoption für Französisch wird eingeführt (Litera e) – die SLP‑Bestätigung des Bundesheeres für Französisch mit den Noten 2+ bis 3/3/3/3.
- Eine neue Prüfungsoption für Italienisch wird eingeführt (Litera i) – die SLP‑Bestätigung des Bundesheeres für Italienisch mit den Noten 2+ bis 3/3/3/3.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.