Änderung der Schulzeitverordnung – Sonderbestimmungen für Tourismus‑ und Wirtschaftsschulen
Verordnung vom 10.08.2016Zusammenfassung
Die Verordnung 223/2016 ergänzt die Schulzeitverordnung um Sonderregelungen für Schulen mit Schwerpunkt Tourismus und wirtschaftlichen Berufen. Sie legt fest, wann und wie lange die Hauptferien dauern dürfen und definiert Bedingungen für späten Unterricht.Bundesministerium für Bildung8/10/2016XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 223/2016 ergänzt die Schulzeitverordnung um Sonderregelungen für Schulen mit Schwerpunkt Tourismus und wirtschaftlichen Berufen. Sie legt fest, wann und wie lange die Hauptferien dauern dürfen und definiert Bedingungen für späten Unterricht.Schwerpunkte
- Für höhere Lehranstalten für Tourismus werden die Hauptferien auf 9‑16 Wochen festgelegt; sie beginnen frühestens am ersten Samstag im Juni und spätestens zu dem im Schulzeitgesetz festgelegten Termin.
- Für Aufbaulehrgänge und Tourismusfachschulen beträgt die Hauptferienzeit 13 Wochen; der Ferienbeginn liegt zwischen dem zweiten Samstag im Juni und dem letzten Samstag im Juni.
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