<!--[-->Änderung der Schulzeitverordnung – Sonderbestimmungen für Tourismus‑ und Wirtschaftsschulen<!--]-->
Änderung der Schulzeitverordnung – Sonderbestimmungen für Tourismus‑ und Wirtschaftsschulen
Verordnung vom 10.08.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 223/2016 ergänzt die Schulzeitverordnung um Sonderregelungen für Schulen mit Schwerpunkt Tourismus und wirtschaftlichen Berufen. Sie legt fest, wann und wie lange die Hauptferien dauern dürfen und definiert Bedingungen für späten Unterricht.
Bundesministerium für Bildung8/10/2016XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 223/2016 ergänzt die Schulzeitverordnung um Sonderregelungen für Schulen mit Schwerpunkt Tourismus und wirtschaftlichen Berufen. Sie legt fest, wann und wie lange die Hauptferien dauern dürfen und definiert Bedingungen für späten Unterricht.

Schwerpunkte

  • Für höhere Lehranstalten für Tourismus werden die Hauptferien auf 9‑16 Wochen festgelegt; sie beginnen frühestens am ersten Samstag im Juni und spätestens zu dem im Schulzeitgesetz festgelegten Termin.
  • Für Aufbaulehrgänge und Tourismusfachschulen beträgt die Hauptferienzeit 13 Wochen; der Ferienbeginn liegt zwischen dem zweiten Samstag im Juni und dem letzten Samstag im Juni.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hammerschmid Sonja, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Hammerschmid Sonja, Mag. Dr.

SPÖ


3 - Niederösterreich



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.