Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 ändert die Fremdenführer‑Verordnung: Sie korrigiert den Ministertitel, führt eine Befreiung für Geschichts‑Absolvent*innen ein, erleichtert den Nachweis der fachlichen Eignung und präzisiert, wo der Lehrgang zu absolvieren ist.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft8/12/2016XXV
Berufsverband
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 ändert die Fremdenführer‑Verordnung: Sie korrigiert den Ministertitel, führt eine Befreiung für Geschichts‑Absolvent*innen ein, erleichtert den Nachweis der fachlichen Eignung und präzisiert, wo der Lehrgang zu absolvieren ist.Schwerpunkte
- Im Titel der Verordnung wird die Bezeichnung des Ministeriums von „Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit“ zu „Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“ geändert.
- Ein neuer Absatz (2a) in § 1 schafft eine Befreiung vom Pflicht‑Lehrgang für Personen, die den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs Geschichte nachweisen können.
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