<!--[-->Änderung der AAEV für die Kohleverarbeitung (Verordnung 226/2016)<!--]-->
Änderung der AAEV für die Kohleverarbeitung (Verordnung 226/2016)
Verordnung vom 16.08.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 226/2016 ändert die AAEV für die Kohleverarbeitung und führt neue Emissionsbegrenzungen, Mess‑ und Überwachungsregeln sowie Übergangsfristen ein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/16/2016XXV
Umwelt
Wasser
Industrie
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung 226/2016 ändert die AAEV für die Kohleverarbeitung und führt neue Emissionsbegrenzungen, Mess‑ und Überwachungsregeln sowie Übergangsfristen ein.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert neue Emissionsbegrenzungen für die Aufbereitung, Brikettierung und das Reinigen von Abluft‑ und Wasserströmen in Kohleanlagen.
  • Für bestimmte Prozesse (z. B. Kokslöschung) dürfen nur die in Anlage A bzw. B festgelegten Grenzwerte überschritten werden, wenn vier von fünf Messungen unterhalb der Grenze liegen („4‑von‑5‑Regel“).
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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