Einführung einer elektronischen Durchlaufstelle in der Datensicherheitsverordnung (TKG‑DSVO)
Verordnung vom 18.08.2016Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Datensicherheitsverordnung und führt eine zentrale, elektronische Durchlaufstelle ein, über die Anfragen an Behörden sicher abgewickelt werden können.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/18/2016XXV
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Datensicherheitsverordnung und führt eine zentrale, elektronische Durchlaufstelle ein, über die Anfragen an Behörden sicher abgewickelt werden können.Schwerpunkte
- Die Durchlaufstelle wird als elektronisches Postfachsystem definiert, das Anfragen nach § 94 Abs. 4 TKG und § 99 Abs. 3a FinStrG sicher bearbeitet.
- Die Durchlaufstelle stellt für die Bearbeitung von Auskünften elektronische Postfächer bereit, die über einen Web‑Service oder eine Webapplikation genutzt werden können.
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