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Neuerungen zur Klassifizierung, Kennzeichnung und Kontrolle von Giften
Verordnung vom 18.08.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 229/2016 ergänzt die Giftverordnung 2000: Sie definiert neue Einstufungen und Kennzeichnung von Giften, führt Melde‑ und Genehmigungsverfahren ein und legt Qualifikations‑ sowie Aufzeichnungsanforderungen für Unternehmen fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/18/2016XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 229/2016 ergänzt die Giftverordnung 2000: Sie definiert neue Einstufungen und Kennzeichnung von Giften, führt Melde‑ und Genehmigungsverfahren ein und legt Qualifikations‑ sowie Aufzeichnungsanforderungen für Unternehmen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt neue Einstufungen für akute Toxizität ein (Kategorien 1‑3) und legt fest, dass Gifte dieser Kategorien mit den Gefahrensymbolen GHS06 bzw. GHS08 gekennzeichnet werden müssen.
  • Unternehmen, die Gifte verwenden, müssen geeignete Sicherheits‑ und Vorsichtsmaßnahmen treffen, insbesondere basierend auf den Vorgaben des Chemikaliengesetzes und den Angaben im Sicherheitsdatenblatt.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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7C - Unterland



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