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Änderung der Schuldenbremsen‑Verordnung 2016
Verordnung vom 27.01.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2016 ergänzt die Schuldenbremsen‑Verordnung um neue Kennzahlen zur Budgetsensibilität und zum Haushaltssaldo sowie um erweiterte Berichtspflichten für über 200 öffentliche Institutionen.
Bundesministerium für Finanzen1/27/2016XXV
EU‑Recht
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2016 ergänzt die Schuldenbremsen‑Verordnung um neue Kennzahlen zur Budgetsensibilität und zum Haushaltssaldo sowie um erweiterte Berichtspflichten für über 200 öffentliche Institutionen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Faktor „Budgetsensibilität“ wird eingeführt, um zu messen, wie stark konjunkturelle Schwankungen die Staatsfinanzen beeinflussen.
  • Der „Haushaltssaldo des Bundes einschließlich der Sozialversicherung“ wird definiert und berücksichtigt EU‑Verordnungen zu Defiziten.
Dokumente (PDFs)
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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