Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 ergänzt die Schuldenbremsen‑Verordnung um neue Kennzahlen zur Budgetsensibilität und zum Haushaltssaldo sowie um erweiterte Berichtspflichten für über 200 öffentliche Institutionen.Bundesministerium für Finanzen1/27/2016XXV
EU‑Recht
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 ergänzt die Schuldenbremsen‑Verordnung um neue Kennzahlen zur Budgetsensibilität und zum Haushaltssaldo sowie um erweiterte Berichtspflichten für über 200 öffentliche Institutionen.Schwerpunkte
- Ein neuer Faktor „Budgetsensibilität“ wird eingeführt, um zu messen, wie stark konjunkturelle Schwankungen die Staatsfinanzen beeinflussen.
- Der „Haushaltssaldo des Bundes einschließlich der Sozialversicherung“ wird definiert und berücksichtigt EU‑Verordnungen zu Defiziten.
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