Änderung der Sicherheitsakademie‑Bildungsverordnung (BGBl. II Nr. 231/2016)
Verordnung vom 19.08.2016Zusammenfassung
Die Verordnung 231/2016 ändert die Sicherheitsakademie‑Bildungsverordnung: Ziffer 3 im § 1 Abs. 2 entfällt, § 9 wird zu § 8 umbenannt, der alte § 8 fällt weg und ein neuer Absatz 3 wird in § 8 eingefügt. Inkrafttreten am 1. September 2016.Bundesministerium für Inneres8/19/2016XXV
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 231/2016 ändert die Sicherheitsakademie‑Bildungsverordnung: Ziffer 3 im § 1 Abs. 2 entfällt, § 9 wird zu § 8 umbenannt, der alte § 8 fällt weg und ein neuer Absatz 3 wird in § 8 eingefügt. Inkrafttreten am 1. September 2016.Schwerpunkte
- Ziffer 3 im Absatz 2 von § 1 wird gestrichen.
- Der bisherige § 9 wird zur neuen § 8, während der alte § 8 entfällt.
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