<!--[-->Änderung der Verordnung zur Ernennung von Bundesbeamten (BGBl. II Nr. 232/2016)<!--]-->
Änderung der Verordnung zur Ernennung von Bundesbeamten (BGBl. II Nr. 232/2016)
Verordnung vom 19.08.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 19. August 2016 ändert die Regelung zur Ernennung von Bundesbeamten, indem sie einen Wortteil aus § 2 Abs. 1 streicht und einen neuen Absatz 6 in § 4 einführt, der das Inkrafttreten zum 1. September 2016 festlegt.
Bundesministerium für Inneres8/19/2016XXV
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 19. August 2016 ändert die Regelung zur Ernennung von Bundesbeamten, indem sie einen Wortteil aus § 2 Abs. 1 streicht und einen neuen Absatz 6 in § 4 einführt, der das Inkrafttreten zum 1. September 2016 festlegt.

Schwerpunkte

  • In § 2 Abs. 1 wird nach dem Wort „Landespolizeidirektoren“ der Komma entfernt und die Wortfolge „sowie dem Leiter des Bildungszentrums Traiskirchen“ gestrichen.
  • Ein neuer Absatz 6 wird zu § 4 hinzugefügt, in dem festgelegt wird, dass die geänderte Fassung am 1. September 2016 in Kraft tritt.
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Sobotka Wolfgang, Mag.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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