Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 aktualisiert Zitate im Dienstrechtsgesetz, streicht einen alten Zifferpunkt und fügt einen neuen Absatz hinzu. Die Änderungen treten am 1. September 2016 in Kraft.Bundesministerium für Inneres8/19/2016XXV
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 aktualisiert Zitate im Dienstrechtsgesetz, streicht einen alten Zifferpunkt und fügt einen neuen Absatz hinzu. Die Änderungen treten am 1. September 2016 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Promulgationsklausel wird korrigiert: die alten Verweise „§ 2“ und „§ 2e“ werden durch die präzisen Verweise „§ 2 Abs. 3“ bzw. „§ 2e Abs. 1a“ ersetzt.
- In § 1 wird das Zitat „§ 2 Abs. 2 zweiter Satz“ durch „§ 2 Abs. 3“ und das Zitat „§ 2e Abs. 1 zweiter Satz“ durch „§ 2e Abs. 1a“ ersetzt.
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