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Kinder‑Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (2016)
Verordnung vom 23.08.2016

Zusammenfassung

Die Kinder‑Einstufungsverordnung regelt, wie der natürliche Pflegebedarf von Kindern und Jugendlichen bis zum 15. Lebensjahr ermittelt wird, indem altersabhängige Zeitwerte für verschiedene Pflegemaßnahmen festgelegt werden. Sie legt außerdem Höchstwerte für Hilfsverrichtungen und Erschwerniszuschläge für schwerstbehinderte Kinder fest. Die Verordnung trat am 1. September 2016 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz8/23/2016XXV
Gesundheit
Sozialpolitik
Sozialversicherung

Zusammenfassung

Die Kinder‑Einstufungsverordnung regelt, wie der natürliche Pflegebedarf von Kindern und Jugendlichen bis zum 15. Lebensjahr ermittelt wird, indem altersabhängige Zeitwerte für verschiedene Pflegemaßnahmen festgelegt werden. Sie legt außerdem Höchstwerte für Hilfsverrichtungen und Erschwerniszuschläge für schwerstbehinderte Kinder fest. Die Verordnung trat am 1. September 2016 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für die Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.
  • Der natürliche, alters- und entwicklungsabhängige Pflegeaufwand wird als fixer Tageszeitwert definiert (z. B. 20 Minuten für das An‑ und Auskleiden bis zum 5. Lebensjahr).
Dokumente (PDFs)
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