Änderung der Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung – genderneutrale Formulierungen und erweiterte Sicherheitsregeln für Spermaspenden
Verordnung vom 27.01.2016Zusammenfassung
Die Verordnung 24/2016 passt die Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung an: Sie führt genderneutrale Formulierungen ein, ergänzt Sicherheitsvorschriften für Spermaspenden (180‑tägige Quarantäne und optionale NAT‑Tests) und legt das Inkrafttreten der Änderungen fest.Bundesministerium für Gesundheit1/27/2016XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 24/2016 passt die Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung an: Sie führt genderneutrale Formulierungen ein, ergänzt Sicherheitsvorschriften für Spermaspenden (180‑tägige Quarantäne und optionale NAT‑Tests) und legt das Inkrafttreten der Änderungen fest.Schwerpunkte
- Die Formulierung "Spenderinnen/Spendern" wird in den genannten Absätzen durch das geschlechtsneutrale Wort "Spendern" ersetzt.
- Ein neuer Unterabschnitt (Ziffer 7) wird eingefügt: Spermaspenden müssen mindestens 180 Tage unter Quarantänebedingungen aufbewahrt werden; danach ist ein erneuter Test erforderlich, wobei ein NAT‑Test auf HIV, HBV und HCV den Wiederholungstest ersetzen kann, wenn ein Inaktivierungsschritt validiert wurde.
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