Zusammenfassung
Die Agrarstrukturstatistik‑Verordnung 2016 legt fest, wie die Bundesanstalt Statistik Österreich Daten über landwirtschaftliche Betriebe im Jahr 2016 erhebt, welche Betriebe befragt werden müssen und welche Fristen gelten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/7/2016XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Agrarstrukturstatistik‑Verordnung 2016 legt fest, wie die Bundesanstalt Statistik Österreich Daten über landwirtschaftliche Betriebe im Jahr 2016 erhebt, welche Betriebe befragt werden müssen und welche Fristen gelten.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt führt eine umfassende Erhebung über landwirtschaftliche Betriebe im Jahr 2016 durch, um EU‑konforme Agrarstatistiken zu erstellen.
- Betriebe, die mindestens 1 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, 225 a Weinbaufläche oder bestimmte Tierzahlen halten, gelten als statistische Einheiten und müssen Daten liefern.
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