Zusammenfassung
Die Verordnung regelt das Auswahlverfahren für den Eintritt in den auswärtigen Dienst, legt die Zusammensetzung der Auswahl‑Kommissionen fest und definiert Bewertungskriterien für fachliche und persönliche Eignung.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres9/8/2016XXV
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt das Auswahlverfahren für den Eintritt in den auswärtigen Dienst, legt die Zusammensetzung der Auswahl‑Kommissionen fest und definiert Bewertungskriterien für fachliche und persönliche Eignung.Schwerpunkte
- Vor der Aufnahme in den auswärtigen Dienst muss die persönliche und fachliche Eignung in einem kommissionellen Auswahlverfahren festgestellt werden.
- Die Auswahl‑Kommissionen bestehen je nach Dienstebene aus einem Vorsitzenden, Stellvertretern und weiteren Mitgliedern; die Zusammensetzung muss geschlechterausgewogen sein.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.