<!--[-->Auswahlverfahren‑Verordnung für den auswärtigen Dienst (2016)<!--]-->
Auswahlverfahren‑Verordnung für den auswärtigen Dienst (2016)
Verordnung vom 08.09.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt das Auswahlverfahren für den Eintritt in den auswärtigen Dienst, legt die Zusammensetzung der Auswahl‑Kommissionen fest und definiert Bewertungskriterien für fachliche und persönliche Eignung.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres9/8/2016XXV
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt das Auswahlverfahren für den Eintritt in den auswärtigen Dienst, legt die Zusammensetzung der Auswahl‑Kommissionen fest und definiert Bewertungskriterien für fachliche und persönliche Eignung.

Schwerpunkte

  • Vor der Aufnahme in den auswärtigen Dienst muss die persönliche und fachliche Eignung in einem kommissionellen Auswahlverfahren festgestellt werden.
  • Die Auswahl‑Kommissionen bestehen je nach Dienstebene aus einem Vorsitzenden, Stellvertretern und weiteren Mitgliedern; die Zusammensetzung muss geschlechterausgewogen sein.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kurz Sebastian © Parlamentsdirektion

Kurz Sebastian

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.