Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie österreichische Milcherzeuger eine finanzielle Marktanpassungsbeihilfe erhalten können, wenn sie ihre Milchproduktion in einem festgelegten Zeitraum reduzieren.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/9/2016XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie österreichische Milcherzeuger eine finanzielle Marktanpassungsbeihilfe erhalten können, wenn sie ihre Milchproduktion in einem festgelegten Zeitraum reduzieren.Schwerpunkte
- Milcherzeuger, die im Referenzzeitraum (Juli 2016) Milch an einen Erstankäufer geliefert haben oder den Betrieb durch Gesamtrechtsnachfolge übernommen haben, können die Milchreduktionsbeihilfe beantragen.
- Der Antrag auf Teilnahme beinhaltet zugleich den Antrag auf die nach Ende der Reduktionsperiode zu zahlende Milchreduktionsbeihilfe.
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