Änderung der Verordnung zur Erreichbarkeit von Studienorten (Stichwort: alte Gemeindegrenzen in der Steiermark)
Verordnung vom 12.09.2016Zusammenfassung
Die Verordnung ändert § 36 und legt fest, dass für ehemalige Gemeinden in der Steiermark die Gemeindegrenzen von vor dem 31. Dezember 2014 maßgeblich sind. Dies gilt für Studienbeihilfe‑Anträge im Sommersemester 2015 sowie für die Studienjahre 2015/16 und 2016/17.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft9/12/2016XXV
Bildung
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert § 36 und legt fest, dass für ehemalige Gemeinden in der Steiermark die Gemeindegrenzen von vor dem 31. Dezember 2014 maßgeblich sind. Dies gilt für Studienbeihilfe‑Anträge im Sommersemester 2015 sowie für die Studienjahre 2015/16 und 2016/17.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass für ehemalige Gemeinden in der Steiermark die Gemeindegrenzen gelten, die vor dem Inkrafttreten des Gemeindestrukturreformgesetzes vom 31. Dezember 2014 bestanden.
- Die Änderung beruht auf den Rechtsgrundlagen §§ 26 Abs. 3 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992.
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