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Höhe des Grundbetrags im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst (2016)
Verordnung vom 27.01.2016

Zusammenfassung

Die 25. Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2016 die Grundbeträge fest, die österreichische Soldaten im Auslandseinsatz erhalten, und hebt die frühere Regelung von 2015 auf.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport1/27/2016XXV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die 25. Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2016 die Grundbeträge fest, die österreichische Soldaten im Auslandseinsatz erhalten, und hebt die frühere Regelung von 2015 auf.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 4 Abs. 3 des Auslandseinsatzgesetzes 2001 als Rechtsgrundlage.
  • Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die frühere Verordnung BGBl. II Nr. 282/2015 aufgehoben.
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