Zusammenfassung
Die Verordnung 251/2016 ändert die Abbuchungs‑ und Einziehungs‑Verordnung (AEV) und die Grundbuchsgebührenverordnung (GGV). Sie vereinheitlicht Kontobezeichnungen, führt ein neues OGH‑Konto ein und passt Formulierungen in der GGV an; Inkrafttreten ist zum 1. Jänner 2017 vorgesehen.Bundesministerium für Justiz9/13/2016XXV
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 251/2016 ändert die Abbuchungs‑ und Einziehungs‑Verordnung (AEV) und die Grundbuchsgebührenverordnung (GGV). Sie vereinheitlicht Kontobezeichnungen, führt ein neues OGH‑Konto ein und passt Formulierungen in der GGV an; Inkrafttreten ist zum 1. Jänner 2017 vorgesehen.Schwerpunkte
- In der AEV werden die Kontobezeichnungen von "Bundesministerium für Justiz" zu "BMJ Zentralleitung" geändert und die Bezeichnungen der Oberlandesgerichtspräsidien in den jeweiligen Bundesländern durch "OLG" ersetzt.
- Ein neues Konto für den Obersten Gerichtshof (OGH/GP) wird mit IBAN AT360100000005490017 und BIC BUNDATWW eingeführt.
Dokumente (PDFs)
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