Zusammenfassung
Die Parameterverordnung legt fest, wie viel Geld im Rahmen von Brückenfinanzierungsdarlehen für die Abwicklung von Banken gezahlt werden darf. Sie basiert auf § 12 Abs. 5 BHG 2013 und § 123c BaSAG und trat am 30. April 2016 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen9/14/2016XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Parameterverordnung legt fest, wie viel Geld im Rahmen von Brückenfinanzierungsdarlehen für die Abwicklung von Banken gezahlt werden darf. Sie basiert auf § 12 Abs. 5 BHG 2013 und § 123c BaSAG und trat am 30. April 2016 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den variablen Auszahlungsrahmen für Brückenfinanzierungsdarlehen bei Bankenabwicklungen fest.
- Der Auszahlungsrahmen orientiert sich an den Zahlungen, die nach § 123c BaSAG für Brückenfinanzierungsmaßnahmen zu leisten sind.
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