Zusammenfassung
Die 253. Verordnung von 2016 ändert die Parameterverordnung – Haftungen: Sie streicht bestimmte Formulierungen im Titel und in § 1 und fügt einen Absatz 3 zu § 2 ein, der das Inkrafttreten am 30. April 2016 festlegt.Bundesministerium für Finanzen9/14/2016XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die 253. Verordnung von 2016 ändert die Parameterverordnung – Haftungen: Sie streicht bestimmte Formulierungen im Titel und in § 1 und fügt einen Absatz 3 zu § 2 ein, der das Inkrafttreten am 30. April 2016 festlegt.Schwerpunkte
- Im Titel der Verordnung wird die Wortfolge „und Auszahlungen auf Grund § 93a Abs. 3 des Bankwesengesetzes“ gestrichen.
- In § 1 wird die Wortfolge „sowie auf Grund § 93a Abs. 3 des Bankwesengesetzes“ entfernt.
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