Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 ändert die Regeln für variable Auszahlungsgrenzen: ein veralteter Verweis wird gestrichen, eine neue Ziffer für Auszahlungen nach dem Sanierungs‑ und Abwicklungsgesetz eingefügt und ein Absatz ergänzt. Inkrafttreten am 30. April 2016.Bundesministerium für Finanzen9/14/2016XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 ändert die Regeln für variable Auszahlungsgrenzen: ein veralteter Verweis wird gestrichen, eine neue Ziffer für Auszahlungen nach dem Sanierungs‑ und Abwicklungsgesetz eingefügt und ein Absatz ergänzt. Inkrafttreten am 30. April 2016.Schwerpunkte
- In § 1 Ziffer 6 wird die Wortfolge „sowie auf Grund § 93a Abs. 3 des Bankwesengesetzes“ gestrichen, weil sie nicht mehr aktuell ist.
- In § 1 wird die bisherige Ziffer 7 zu Ziffer 8 verschoben und eine neue Ziffer 7 eingefügt: „Auszahlungen, die auf Grund von § 123c des Sanierungs‑ und Abwicklungsgesetzes (BaSAG) notwendig werden.“
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