<!--[-->Definition besonders schutzbedürftiger Verbraucher<!--]-->
Definition besonders schutzbedürftiger Verbraucher
Verordnung vom 14.09.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert, welche Verbrauchergruppen als sozial oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftig gelten und damit unter das Verbraucherzahlungskontogesetz fallen. Sie listet zwölf Hauptkategorien, darunter Sozialhilfeempfänger, bestimmte Pensionisten, Arbeitslose, Studierende und Personen mit Schuldenregulierungsverfahren.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/14/2016XXV
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert, welche Verbrauchergruppen als sozial oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftig gelten und damit unter das Verbraucherzahlungskontogesetz fallen. Sie listet zwölf Hauptkategorien, darunter Sozialhilfeempfänger, bestimmte Pensionisten, Arbeitslose, Studierende und Personen mit Schuldenregulierungsverfahren.

Schwerpunkte

  • Personen, die Leistungen nach den Sozialhilfe‑ oder Mindestsicherungsgesetzen erhalten, weil sie in einem Land mit einer bundesweiten Bedarfsorientierten Mindestsicherung leben.
  • Personen, die eine Pension aus der Pensionsversicherung beziehen und Anspruch auf eine Ausgleichszulage haben.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.