Zusammenfassung
Die Verordnung definiert, welche Verbrauchergruppen als sozial oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftig gelten und damit unter das Verbraucherzahlungskontogesetz fallen. Sie listet zwölf Hauptkategorien, darunter Sozialhilfeempfänger, bestimmte Pensionisten, Arbeitslose, Studierende und Personen mit Schuldenregulierungsverfahren.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/14/2016XXV
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert, welche Verbrauchergruppen als sozial oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftig gelten und damit unter das Verbraucherzahlungskontogesetz fallen. Sie listet zwölf Hauptkategorien, darunter Sozialhilfeempfänger, bestimmte Pensionisten, Arbeitslose, Studierende und Personen mit Schuldenregulierungsverfahren.Schwerpunkte
- Personen, die Leistungen nach den Sozialhilfe‑ oder Mindestsicherungsgesetzen erhalten, weil sie in einem Land mit einer bundesweiten Bedarfsorientierten Mindestsicherung leben.
- Personen, die eine Pension aus der Pensionsversicherung beziehen und Anspruch auf eine Ausgleichszulage haben.
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