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Finanzielle Ansprüche von Soldaten – Verordnung 2016
Verordnung vom 27.01.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche finanziellen Ansprüche Soldaten und ihre Familien ab dem 1. Jänner 2016 haben, inklusive Grundvergütungen, Prämien, Dienstgradzulagen und Einsatzvergütungen.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport1/27/2016XXV
Finanzwesen
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche finanziellen Ansprüche Soldaten und ihre Familien ab dem 1. Jänner 2016 haben, inklusive Grundvergütungen, Prämien, Dienstgradzulagen und Einsatzvergütungen.

Schwerpunkte

  • Der Referenzbetrag wird mit 2 463,76 € festgesetzt und dient als Basis für weitere Berechnungen.
  • Das Monatsgeld wird in zwei Stufen festgelegt: 208,43 € nach § 3 Abs. 1 HGG 2001 und 479,69 € nach § 3 Abs. 2 HGG 2001.
Dokumente (PDFs)
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Doskozil Hans Peter, Mag. - 55

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