Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche finanziellen Ansprüche Soldaten und ihre Familien ab dem 1. Jänner 2016 haben, inklusive Grundvergütungen, Prämien, Dienstgradzulagen und Einsatzvergütungen.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport1/27/2016XXV
Finanzwesen
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche finanziellen Ansprüche Soldaten und ihre Familien ab dem 1. Jänner 2016 haben, inklusive Grundvergütungen, Prämien, Dienstgradzulagen und Einsatzvergütungen.Schwerpunkte
- Der Referenzbetrag wird mit 2 463,76 € festgesetzt und dient als Basis für weitere Berechnungen.
- Das Monatsgeld wird in zwei Stufen festgelegt: 208,43 € nach § 3 Abs. 1 HGG 2001 und 479,69 € nach § 3 Abs. 2 HGG 2001.
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