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Zuzugsbegünstigung für Wissenschaft, Kunst und Sport (2016)
Verordnung vom 20.09.2016

Zusammenfassung

Die Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 gewährt Steuererleichterungen und einen fünfjährigen Freibetrag für hochqualifizierte Wissenschaftler, Künstler und Spitzensportler, die nach Österreich ziehen und dort im öffentlichen Interesse tätig werden.
Bundesministerium für Finanzen9/20/2016XXV
Kunst
Sport
Steuerwesen
Wissenschaft und Forschung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 gewährt Steuererleichterungen und einen fünfjährigen Freibetrag für hochqualifizierte Wissenschaftler, Künstler und Spitzensportler, die nach Österreich ziehen und dort im öffentlichen Interesse tätig werden.

Schwerpunkte

  • Personen können beim Bundesminister für Finanzen einen Antrag auf steuerliche Entlastung und einen Zuzugsfreibetrag stellen; dafür muss ein Verzeichnis mit Nachweisen eingereicht werden, spätestens sechs Monate nach dem Zuzug.
  • Der Zuzug hochqualifizierter Wissenschaftler aus dem Ausland wird begünstigt, wenn die Tätigkeit wissenschaftlich ist, im öffentlichen Interesse liegt, die Qualifikation nachgewiesen ist und die Vergütung mindestens dem Mindestgehalt der EU‑Blauen Karte entspricht.
Dokumente (PDFs)
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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