Zusammenfassung
Die 2016 erlassene Verordnung erhöht die zulässige Hektar‑Höchstmenge für die Traubenernte auf 10 800 kg Weintrauben bzw. 8 100 l Wein pro Hektar und gilt nur für das Erntejahr 2016.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/21/2016XXV
Umwelt
Weinbau
Landwirtschaft
Zusammenfassung
Die 2016 erlassene Verordnung erhöht die zulässige Hektar‑Höchstmenge für die Traubenernte auf 10 800 kg Weintrauben bzw. 8 100 l Wein pro Hektar und gilt nur für das Erntejahr 2016.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für das Erntejahr 2016 eine maximale Menge von 10 800 kg Weintrauben bzw. 8 100 l Wein pro Hektar fest.
- Die Regelung basiert auf § 23 Abs. 2 des Weingesetzes 2009, das die Höchstmenge für die Traubenernte bestimmt.
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