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Erhöhung der Hektar‑Höchstmenge für die Traubenernte 2016
Verordnung vom 21.09.2016

Zusammenfassung

Die 2016 erlassene Verordnung erhöht die zulässige Hektar‑Höchstmenge für die Traubenernte auf 10 800 kg Weintrauben bzw. 8 100 l Wein pro Hektar und gilt nur für das Erntejahr 2016.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/21/2016XXV
Umwelt
Weinbau
Landwirtschaft

Zusammenfassung

Die 2016 erlassene Verordnung erhöht die zulässige Hektar‑Höchstmenge für die Traubenernte auf 10 800 kg Weintrauben bzw. 8 100 l Wein pro Hektar und gilt nur für das Erntejahr 2016.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für das Erntejahr 2016 eine maximale Menge von 10 800 kg Weintrauben bzw. 8 100 l Wein pro Hektar fest.
  • Die Regelung basiert auf § 23 Abs. 2 des Weingesetzes 2009, das die Höchstmenge für die Traubenernte bestimmt.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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