<!--[-->Vignettenpreisverordnung 2016 – Festlegung der Vignettenpreise für Autobahnen<!--]-->
Vignettenpreisverordnung 2016 – Festlegung der Vignettenpreise für Autobahnen
Verordnung vom 22.09.2016

Zusammenfassung

Die Vignettenpreisverordnung 2016 legt die Preise für Jahres-, Zweimonats- und Zehntagesvignetten fest: 34,40 € bzw. 86,40 € für ein‑ bzw. mehrspurige Jahresvignetten; 13,00 € bzw. 25,90 € für Zweimonats‑; 5,10 € bzw. 8,90 € für Zehntages‑. Jahresvignetten gelten ab 2017, Kurzzeit‑Vignetten ab dem 1. Dezember 2016; die Vorgängerverordnung verliert am 30. November 2016 ihre Gültigkeit.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/22/2016XXV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Vignettenpreisverordnung 2016 legt die Preise für Jahres-, Zweimonats- und Zehntagesvignetten fest: 34,40 € bzw. 86,40 € für ein‑ bzw. mehrspurige Jahresvignetten; 13,00 € bzw. 25,90 € für Zweimonats‑; 5,10 € bzw. 8,90 € für Zehntages‑. Jahresvignetten gelten ab 2017, Kurzzeit‑Vignetten ab dem 1. Dezember 2016; die Vorgängerverordnung verliert am 30. November 2016 ihre Gültigkeit.

Schwerpunkte

  • Der Preis einer Jahresvignette beträgt für einspurige Fahrzeuge 34,40 € und für mehrspurige bis 3,5 t 86,40 €.
  • Der Preis einer Zweimonatsvignette beträgt für einspurige Fahrzeuge 13,00 € und für mehrspurige bis 3,5 t 25,90 €.
Dokumente (PDFs)
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Leichtfried Jörg, Mag. - 56

SPÖ

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres

6 - Steiermark


Verfassung und Europäische Union


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