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Mauttarifverordnung 2016 – Gebühren für Bundesstraßen
Verordnung vom 22.09.2016

Zusammenfassung

Die Mauttarifverordnung 2016 legt die Gebühren für Bundesstraßen fest, differenziert nach Emissionsklassen, Achsenzahl und Streckenabschnitt, inklusive Nachtzuschlägen und einem 25‑%‑Aufschlag auf der A12.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/22/2016XXV
Umwelt
Verkehr

Zusammenfassung

Die Mauttarifverordnung 2016 legt die Gebühren für Bundesstraßen fest, differenziert nach Emissionsklassen, Achsenzahl und Streckenabschnitt, inklusive Nachtzuschlägen und einem 25‑%‑Aufschlag auf der A12.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt unterschiedliche Mauttarife ein, die nach den EURO‑Emissionsklassen der Fahrzeuge gestaffelt sind.
  • Für zweiachsige Fahrzeuge wird ein Grundkilometertarif von 17,73 Cent (Tarifgruppe A) bzw. 18,22 Cent (Tarifgruppe B) festgelegt.
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Leichtfried Jörg, Mag. - 56

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Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres

6 - Steiermark


Verfassung und Europäische Union


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