Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 ändert die Regeln für die Erstellung von Preisindizes der Importpreise, erweitert die zu erhebenden Warenklassen und passt die rechtlichen Verweise an aktuelle EU‑Vorschriften an.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft1/28/2016XXV
Statistik
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 ändert die Regeln für die Erstellung von Preisindizes der Importpreise, erweitert die zu erhebenden Warenklassen und passt die rechtlichen Verweise an aktuelle EU‑Vorschriften an.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird geändert zu „Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und des Bundesministers für Finanzen über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen“.
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist beauftragt, monatlich Preisindizes für Importwaren zu erstellen und dabei die EU‑Verordnungen 1165/98, 657/2007 und 549/2013 zu berücksichtigen.
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