<!--[-->Lehrlingsentschädigung für Sportadministrator/innen (BGBl. I 2016, § 1‑5)<!--]-->
Lehrlingsentschädigung für Sportadministrator/innen (BGBl. I 2016, § 1‑5)
Verordnung vom 28.09.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung und Sonderzahlungen für Lehrlinge im Beruf Sportadministration fest. Sie gilt seit dem 1. Oktober 2016 für ganz Österreich.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/28/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung und Sonderzahlungen für Lehrlinge im Beruf Sportadministration fest. Sie gilt seit dem 1. Oktober 2016 für ganz Österreich.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet und richtet sich an alle Lehrberechtigten, die Lehrlinge im Beruf Sportadministration ausbilden.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr 535,40 €, im zweiten Lehrjahr 700,00 € und im dritten Lehrjahr 979,80 €.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.