<!--[-->Änderung der Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen (BGBl. I Nr. 71/2013)<!--]-->
Änderung der Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen (BGBl. I Nr. 71/2013)
Verordnung vom 28.09.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue, höhere monatliche Entgelte für Lehrlinge im Beruf des Veranstaltungstechnikers fest, führt einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration ein und definiert einen Überstundensatz von 9,65 €.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/28/2016XXV
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue, höhere monatliche Entgelte für Lehrlinge im Beruf des Veranstaltungstechnikers fest, führt einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration ein und definiert einen Überstundensatz von 9,65 €.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Lehrberechtigten im Beruf des Veranstaltungstechnikers, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird gestaffelt: 545,20 € im ersten Lehrjahr, 700,60 € im zweiten, 867,60 € im dritten und 1 123,90 € im vierten Jahr.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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