Änderung der Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen (BGBl. I Nr. 71/2013)
Verordnung vom 28.09.2016Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue, höhere monatliche Entgelte für Lehrlinge im Beruf des Veranstaltungstechnikers fest, führt einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration ein und definiert einen Überstundensatz von 9,65 €.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/28/2016XXV
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue, höhere monatliche Entgelte für Lehrlinge im Beruf des Veranstaltungstechnikers fest, führt einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration ein und definiert einen Überstundensatz von 9,65 €.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Lehrberechtigten im Beruf des Veranstaltungstechnikers, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird gestaffelt: 545,20 € im ersten Lehrjahr, 700,60 € im zweiten, 867,60 € im dritten und 1 123,90 € im vierten Jahr.
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