Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Oktober 2016)
Verordnung vom 03.10.2016Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 legt für Oktober 2016 für zahlreiche ausländische Dienstorte Hundertsätze fest, die bestimmen, wie hoch die Kaufkraftausgleichszulage für Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland ausfällt.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres10/3/2016XXV
Finanzwesen
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 legt für Oktober 2016 für zahlreiche ausländische Dienstorte Hundertsätze fest, die bestimmen, wie hoch die Kaufkraftausgleichszulage für Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland ausfällt.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für den Monat Oktober 2016 einen Hundertsatz pro Stadt fest, der die Höhe der Kaufkraftausgleichszulage bestimmt.
- Die Regelung basiert auf § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes, die die Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen ermöglichen.
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