<!--[-->Änderung der Zuständigkeitszuordnung im Justizressort (Verordnung 275/2016)<!--]-->
Änderung der Zuständigkeitszuordnung im Justizressort (Verordnung 275/2016)
Verordnung vom 04.10.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 275/2016 ändert die Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung‑Justiz. Sie definiert neu, welche Behörden und Stellen dem Justizressort zugeordnet sind, und legt das Inkrafttreten auf den Tag nach der Kundmachung fest.
Bundesministerium für Justiz10/4/2016XXV
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung 275/2016 ändert die Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung‑Justiz. Sie definiert neu, welche Behörden und Stellen dem Justizressort zugeordnet sind, und legt das Inkrafttreten auf den Tag nach der Kundmachung fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche nachgeordneten Dienstbehörden und Personalstellen dem Justizressort zuzuordnen sind – darunter der Präsident des Obersten Gerichtshofs, die Generalprokuratur, die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte sowie die Oberstaatsanwaltschaften.
  • Ein neuer Absatz 6 wird zu § 2 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der Verordnung auf den Tag nach ihrer Kundmachung festlegt.
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