Änderung der Zuständigkeitszuordnung im Justizressort (Verordnung 275/2016)
Verordnung vom 04.10.2016Zusammenfassung
Die Verordnung 275/2016 ändert die Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung‑Justiz. Sie definiert neu, welche Behörden und Stellen dem Justizressort zugeordnet sind, und legt das Inkrafttreten auf den Tag nach der Kundmachung fest.Bundesministerium für Justiz10/4/2016XXV
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung 275/2016 ändert die Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung‑Justiz. Sie definiert neu, welche Behörden und Stellen dem Justizressort zugeordnet sind, und legt das Inkrafttreten auf den Tag nach der Kundmachung fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche nachgeordneten Dienstbehörden und Personalstellen dem Justizressort zuzuordnen sind – darunter der Präsident des Obersten Gerichtshofs, die Generalprokuratur, die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte sowie die Oberstaatsanwaltschaften.
- Ein neuer Absatz 6 wird zu § 2 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der Verordnung auf den Tag nach ihrer Kundmachung festlegt.
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