Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass im Oswaldibergtunnel der A10 in beiden Fahrtrichtungen Messstrecken eingerichtet werden, um die durchschnittliche Geschwindigkeit zu überwachen. Beginn und Ende jeder Messstrecke müssen angekündigt werden; die vorherige Regelung von 2015 wird aufgehoben.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/11/2016XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass im Oswaldibergtunnel der A10 in beiden Fahrtrichtungen Messstrecken eingerichtet werden, um die durchschnittliche Geschwindigkeit zu überwachen. Beginn und Ende jeder Messstrecke müssen angekündigt werden; die vorherige Regelung von 2015 wird aufgehoben.Schwerpunkte
- Für die Fahrtrichtung Villach wird der Tunnelabschnitt zwischen km 173,90 und km 178,31 als Messstrecke festgelegt.
- Für die Fahrtrichtung Salzburg wird der Gegenabschnitt zwischen km 178,35 und km 173,92 als Messstrecke festgelegt.
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