<!--[-->Section‑Control‑Verordnung für den Tunnel Wald‑Pretallerkogel (A 9) 2016‑2017<!--]-->
Section‑Control‑Verordnung für den Tunnel Wald‑Pretallerkogel (A 9) 2016‑2017
Verordnung vom 13.10.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, dass im Tunnel Wald‑Pretallerkogel auf der A 9 zwischen km 101,023 und 105,772 für beide Fahrtrichtungen eine permanente Geschwindigkeitsmessung eingerichtet wird. Der Abschnitt muss den Fahrern angekündigt werden.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/13/2016XXV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, dass im Tunnel Wald‑Pretallerkogel auf der A 9 zwischen km 101,023 und 105,772 für beide Fahrtrichtungen eine permanente Geschwindigkeitsmessung eingerichtet wird. Der Abschnitt muss den Fahrern angekündigt werden.

Schwerpunkte

  • Für beide Fahrtrichtungen wird ein Messstreckenabschnitt zwischen den Kilometerpunkten 101,023 und 105,772 im Tunnel Wald‑Pretallerkogel festgelegt.
  • Auf dem festgelegten Abschnitt wird eine bildgebende technische Einrichtung eingesetzt, die die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit jedes Fahrzeugs misst.
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Leichtfried Jörg, Mag. - 56

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