Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Stundensätze für die Arbeitsvergütung von Strafgefangenen fest und tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft. Gleichzeitig wird die frühere Regelung von 2015 aufgehoben, gilt aber noch für Vorgänge vor diesem Datum.Bundesministerium für Justiz10/17/2016XXV
Strafrecht
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Stundensätze für die Arbeitsvergütung von Strafgefangenen fest und tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft. Gleichzeitig wird die frühere Regelung von 2015 aufgehoben, gilt aber noch für Vorgänge vor diesem Datum.Schwerpunkte
- Einführung neuer Vergütungssätze für fünf verschiedene Arbeitsarten von Strafgefangenen.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.