Novelle 2016: Anpassungen der KDV – Eigengewicht, Warnmarkierungen & Ausbildungsregeln
Verordnung vom 20.10.2016Zusammenfassung
Die 62. Novelle zur KDV 1967 aktualisiert das Eigengewicht von Fahrzeugen, führt neue reflektierende Warnmarkierungen für Hubladebühnen ein und passt weitere technische sowie ausbildungsbezogene Vorschriften an.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/20/2016XXV
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Zusammenfassung
Die 62. Novelle zur KDV 1967 aktualisiert das Eigengewicht von Fahrzeugen, führt neue reflektierende Warnmarkierungen für Hubladebühnen ein und passt weitere technische sowie ausbildungsbezogene Vorschriften an.Schwerpunkte
- Die neue Regel § 1k legt fest, wie das Eigengewicht für verschiedene Fahrzeugklassen (M‑, N‑, O‑, L‑Klassen) zu bestimmen ist, indem die tatsächliche Fahrzeugmasse nach EU‑Normen herangezogen und – falls nötig – 75 kg abgezogen werden.
- § 2d schreibt vor, dass Hubladebühnen und Anbaugeräte mit rot‑weiß rückstrahlenden Markierungen ausgestattet sein müssen; die Flächen müssen mindestens 0,2 m² groß sein und die Streifen mindestens 100 mm breit.
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