Zusammenfassung
Die Verordnung von 29. Jänner 2016 ergänzt die Verpackungsabgrenzungsverordnung um neue Melderegelungen für 2016, verankert EU‑Richtlinien und fügt einen detaillierten Anhang mit Materialanteilen für verschiedene Produktgruppen ein.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/29/2016XXV
Umwelt
EU‑Richtlinien
Abfallwirtschaft
Gesetzgebungsverfahren
Zusammenfassung
Die Verordnung von 29. Jänner 2016 ergänzt die Verpackungsabgrenzungsverordnung um neue Melderegelungen für 2016, verankert EU‑Richtlinien und fügt einen detaillierten Anhang mit Materialanteilen für verschiedene Produktgruppen ein.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 3 zu § 4 erlaubt es Teilnehmern, den Anhang der Novelle 2016 für Meldungen vom 1. Jänner 2016 bis zum Inkrafttreten der Verordnung zu nutzen.
- § 5 wird geändert, um die EU‑Richtlinien 94/62/EG und (EU) 2015/720 ausdrücklich als umzusetzen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.