<!--[-->Änderung der TT‑Akkreditierungsverordnung – Einführung von Ziffer 3a für Sport‑ und Bewegungswissenschaft<!--]-->
Änderung der TT‑Akkreditierungsverordnung – Einführung von Ziffer 3a für Sport‑ und Bewegungswissenschaft
Verordnung vom 27.10.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 292/2016 ändert die TT‑Akkreditierungsverordnung, indem sie in § 1 nach Ziffer 3 eine neue Ziffer 3a einführt. Diese regelt das Curriculum für das Bachelor‑ und Masterstudium Sport‑ und Bewegungswissenschaft an der Universität Salzburg.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/27/2016XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 292/2016 ändert die TT‑Akkreditierungsverordnung, indem sie in § 1 nach Ziffer 3 eine neue Ziffer 3a einführt. Diese regelt das Curriculum für das Bachelor‑ und Masterstudium Sport‑ und Bewegungswissenschaft an der Universität Salzburg.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fügt in § 1 nach Ziffer 3 die neue Ziffer 3a ein, die das Curriculum für das Bachelor‑ und Masterstudium Sport‑ und Bewegungswissenschaft an der Universität Salzburg festlegt.
  • Die neue Ziffer verweist auf die Curricula, die am 15. März 2016 im Mitteilungsblatt der Universität Salzburg veröffentlicht wurden (Bachelor‑Curriculum Nr. 90, Master‑Curriculum Nr. 91).
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