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Konformitätsregeln für nichtselbsttätige Waagen
Verordnung vom 29.01.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wie nichtselbsttätige Waagen in der EU konform sein müssen, legt Pflichten für Hersteller, Einführer und Händler fest und definiert das Kennzeichnungs- und Dokumentationsverfahren.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft1/29/2016XXV
Gewerbeaufsicht

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wie nichtselbsttätige Waagen in der EU konform sein müssen, legt Pflichten für Hersteller, Einführer und Händler fest und definiert das Kennzeichnungs- und Dokumentationsverfahren.

Schwerpunkte

  • Hersteller müssen technische Unterlagen erstellen, ein Konformitätsbewertungsverfahren nachweisen und die CE‑ sowie die zusätzliche Metrologie‑Kennzeichnung anbringen.
  • Einführer dürfen Messgeräte nur in Verkehr bringen, wenn das Konformitätsverfahren abgeschlossen und die Kennzeichnungen vorhanden sind.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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