Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie nichtselbsttätige Waagen in der EU konform sein müssen, legt Pflichten für Hersteller, Einführer und Händler fest und definiert das Kennzeichnungs- und Dokumentationsverfahren.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft1/29/2016XXV
Gewerbeaufsicht
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie nichtselbsttätige Waagen in der EU konform sein müssen, legt Pflichten für Hersteller, Einführer und Händler fest und definiert das Kennzeichnungs- und Dokumentationsverfahren.Schwerpunkte
- Hersteller müssen technische Unterlagen erstellen, ein Konformitätsbewertungsverfahren nachweisen und die CE‑ sowie die zusätzliche Metrologie‑Kennzeichnung anbringen.
- Einführer dürfen Messgeräte nur in Verkehr bringen, wenn das Konformitätsverfahren abgeschlossen und die Kennzeichnungen vorhanden sind.
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