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Schulmilch‑Höchstpreis‑Verordnung 2016
Verordnung vom 31.10.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Schuljahr 2016/2017 eine zusätzliche Beihilfe für Milch sowie Höchstpreise für Schulmilchprodukte fest, mit Sonderregelungen für Bio‑ und Spezialprodukte.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/31/2016XXV
Sozialpolitik
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Schuljahr 2016/2017 eine zusätzliche Beihilfe für Milch sowie Höchstpreise für Schulmilchprodukte fest, mit Sonderregelungen für Bio‑ und Spezialprodukte.

Schwerpunkte

  • Für den Zeitraum 1 August 2016 bis 31 Juli 2017 erhalten Schulen eine zusätzliche Beihilfe von 4,68 € pro 100 kg Milch der Kategorie I und 23,64 € pro 100 kg für Kategorie II.
  • Es werden Höchstpreise für alle Schulmilchprodukte festgelegt, z. B. 0,52 € pro 0,25 l Wärme‑Milch (Kategorie I) und 0,44 € pro 0,20 l (Kategorie II).
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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