Zusammenfassung
Die 305. Verordnung ändert die Fonds‑Melde‑Verordnung 2015: Sie streicht überflüssige Formulierungen, führt neue Meldungen für Zinsen, die der KESt unterliegen, ein und legt feste Fristen für die Datenübermittlung fest.Bundesministerium für Finanzen11/3/2016XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die 305. Verordnung ändert die Fonds‑Melde‑Verordnung 2015: Sie streicht überflüssige Formulierungen, führt neue Meldungen für Zinsen, die der KESt unterliegen, ein und legt feste Fristen für die Datenübermittlung fest.Schwerpunkte
- Der letzte Satz in § 2 Abs. 2 wird gestrichen, wodurch die Meldung für Fonds vereinfacht wird.
- Die Formulierung „und § 2 Abs. 2“ wird aus § 3 Abs. 1 entfernt, um Redundanzen zu vermeiden.
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