<!--[-->Änderung der Fonds‑Melde‑Verordnung 2015 (305. Verordnung)<!--]-->
Änderung der Fonds‑Melde‑Verordnung 2015 (305. Verordnung)
Verordnung vom 03.11.2016

Zusammenfassung

Die 305. Verordnung ändert die Fonds‑Melde‑Verordnung 2015: Sie streicht überflüssige Formulierungen, führt neue Meldungen für Zinsen, die der KESt unterliegen, ein und legt feste Fristen für die Datenübermittlung fest.
Bundesministerium für Finanzen11/3/2016XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die 305. Verordnung ändert die Fonds‑Melde‑Verordnung 2015: Sie streicht überflüssige Formulierungen, führt neue Meldungen für Zinsen, die der KESt unterliegen, ein und legt feste Fristen für die Datenübermittlung fest.

Schwerpunkte

  • Der letzte Satz in § 2 Abs. 2 wird gestrichen, wodurch die Meldung für Fonds vereinfacht wird.
  • Die Formulierung „und § 2 Abs. 2“ wird aus § 3 Abs. 1 entfernt, um Redundanzen zu vermeiden.
Dokumente (PDFs)
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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